Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr: ein umfassender Leitfaden

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Birds releasing from chain over sea

Wenn Sie Waren in die Europäische Union einführen, müssen Sie diese in den zollrechtlich freien Verkehr überführen.

Was bedeutet zollrechtlich freier Verkehr?

Zollfreier Verkehr bedeutet, dass Waren aus Nicht-EU-Ländern in die EU eingeführt werden dürfen. Dafür müssen sie jedoch zuerst den Zollabwicklungsprozess durchlaufen und die entsprechenden Abgaben bezahlen. 

Nach der Abfertigung zum freien Verkehr unterliegen diese Waren keinen weiteren zollrechtlichen Beschränkungen und können innerhalb der EU frei gehandelt werden. Der zollrechtlich freie Verkehr ermöglicht somit den freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Marktes.

Wie ist der Ablauf einer Überlassug zum zollrechtlich freien Verkehr?

Bei der Einfuhr von Waren in die EU gibt ein Standardverfahren für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr:

  1. Die Waren werden in die EU verschifft und von Bord des Schiffes oder Flugzeugs genommen. Sie können vorübergehend gelagert werden, bis die Verzollung zum freien Verkehr durch den Zoll erfolgt.
  2. Das einführende Unternehmen konsultiert den TARIC* für die erforderlichen Unterlagen und Begleitdokumente. Dabei muss sichergestellt werden, dass für die Waren in der Sendung keine Beschränkungen oder Verbote bestehen. Bei den Begleitdokumenten handelt es sich zum Beispiel um die Einfuhrlizenz, Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen. Die Waren werden dann der Zollbehörde vorgeführt. Auf Verlangen werden auch die Begleitdokumente eingereicht.
  3. Die Zollbehörde nimmt eine Risikobewertung vor und führt in einigen Fällen eine Kontrolle der Waren durch. Wenn die Güter die Beurteilung und die Kontrollen bestehen, wird die Entscheidung, ob die Waren zur Verzollung zum freien Verkehr der EU Mitgliedstaaten zugelassen werden, dem einführenden Unternehmen mitgeteilt. Die Zollbehörde wird dann die Zollschuld betreuen. Die Zollschuld umfasst die Festsetzung der Zollabgaben, die Verwaltung der Sicherheitsleistung und die Administration der Zollschuld.
  4. Das einführende Unternehmen bzw. der Anmelder entrichtet die Einfuhrabgaben und alle anderen anfallenden Leistungen oder stellt sicher, dass die Abgaben durch eine Sicherheitsleistung gedeckt sind. Neben den Zöllen fallen auch Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und beispielsweise Antidumpingzölle an.
  5. Anschließend überführt die Zollbehörde die Waren in den freien Verkehr.

Gibt es Ausnahmen bei der Zahlung von Einfuhrzöllen?

Es gibt mehrere Fälle, in denen eine Befreiung von der Zahlung von Einfuhrabgaben möglich ist:

  • Rückwaren - das sind Waren, die aus der EU exportiert wurden und nun aus irgendeinem Grund zurückgeschickt werden. Hier gibt es einige Einschränkungen. Zum Beispiel müssen die Waren innerhalb von drei Jahren in das Zollgebiet der EU zurückgebracht werden und wieder in den freien Verkehr überführt werden. Die Güter müssen sich in demselben Zustand befinden, in dem sie exportiert wurden. Die Rücksendung kann nur aus einem Teil der ursprünglich ausgeführten Waren bestehen.
  • Aktive Veredelung - bei der aktiven Veredelung werden Nicht-Unionswaren in die EU importiert. Dies geschieht, um bereits vorhandene Nicht-Unionswaren zu reparieren oder zu verarbeiten. die Aktive Veredelung kann auch verwendet werden, um Nicht-Unionswaren so zu verändern, dass sie den EU-Anforderungen entsprechen, bevor sie in den freien Verkehr gebracht werden. Nach der Veredelung können die Waren entweder exportiert oder zollfrei in den Verkehr gebracht werden. Für die Inanspruchnahme des aktiven Veredelungsverkehrs benötigen Sie eine Genehmigung der Zollbehörde.
  • Auf See gefangene Erzeugnisse - wenn ein Fischereifahrzeug aus der EU in den Hoheitsgewässern eines Nicht-EU-Landes Fische/Erzeugnisse fängt, sind diese "Erzeugnisse" von den Einfuhrzöllen befreit. Das Gleiche gilt für Waren, die an Bord eines solchen Schiffes oder Fabrikschiffs aus der EU hergestellt werden.

Wir unterstützen Sie bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr!

Dieser Blog informiert über das Verfahren sowie einige der Ausnahmen der Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr. Dennoch ist dieser Beitrag nicht als vollständiger Überblick über die Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr in der EU gedacht.

Wenn Sie Fragen zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr haben, kontaktieren Sie bitte einen unserer Spezialisten. Unser Team hilft Ihnen bei der Zollabfertigung und gibt Ihnen alle wichtigen Informationen.

Photo by Jeffrey Blum on Unsplash