Präferenzielle Behandlung von Einfuhren und Ursprungsnachweis

Inanspruchnahme der präferenziellen Behandlung
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Am 1. Januar 2021 ist ein neues Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass sich die Art und Weise ändert, wie Waren aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich importiert werden und umgekehrt. Die im Folgenden beschriebenen Änderungen betreffen die Einfuhr von Waren zu Präferenzzollsätzen.

Wir informieren Sie darüber, wie Sie die Präferenzbehandlung für Ihre Einfuhren in Anspruch nehmen können und wie Sie den Ursprung nachweisen. Dies gilt für Unternehmen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland und Polen. 

Beantragung der Präferenzbehandlung 

Gemäß dem Freihandelsabkommen müssen Importeure, die eine Präferenzbehandlung für eine aus dem Vereinigten Königreich in die Europäische Union eingeführte Ware beanspruchen wollen, ihren Antrag auf eine Ursprungserklärung stützen, aus der hervorgeht, dass die Ware aus dem Vereinigten Königreich stammt. Das Gleiche gilt für eine Ware, die aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich eingeführt wird. 

Wir raten unseren Kunden, eine Ursprungserklärung des Ausführers zu verwenden. Die Verwendung einer Ursprungserklärung macht es dem Einführer leichter, den Ursprung gegenüber der Zollbehörde nachzuweisen. Die Aushändigung der Erklärung des Ausführers reicht aus. Weitere Ursprungsnachweise werden dann von der Zollbehörde vom Ausführer verlangt. 

Anforderungen an eine Ursprungserklärung 

Die Ursprungserklärung muss vom Ausführer der Ware ausgestellt werden. Diese Erklärung kann auf einer Rechnung oder einem anderen Handelspapier angebracht werden, das das Erzeugnis begleitet und so beschaffen ist, dass es identifiziert werden kann. 


Der Text sollte wie folgt lauten (ohne Zahlen und Fußnoten): 

(Zeitraum: von___________ bis __________ (1)) 
 
Der Ausführer der unter dieses Dokument fallenden Waren (Ausführer-Referenznummer ... (2)) erklärt, dass, sofern nicht eindeutig anders angegeben, diese Waren den Präferenzursprung ... (3) haben. 
…………………………………………………………….............................................

(4) 

(Ort und Datum) 
…………………………………………………………….............................................

(Name des Ausführers) 

1> Bei mehreren Sendungen desselben Produkts ist hier der Zeitraum anzugeben, in dem die Produkte versandt werden. 

2> Für den Ausführer im Vereinigten Königreich ist dies die EORI-Nummer des Ausführers. Für den Ausführer in der Europäischen Union ist dies die Nummer des registrierten Ausführers (REX). 

3> Vereinigtes Königreich oder Europäische Union, je nachdem, woher Sie exportieren 

4> Ort und Datum müssen angegeben werden, wenn sie nicht auf dem Dokument stehen, das diesen Text enthält. 

Eine solche Ursprungserklärung kann sich auf eine einzige Sendung eines oder mehrerer Erzeugnisse sowie auf mehrere Sendungen identischer Erzeugnisse beziehen. Der Zeitraum, für den eine solche Ursprungserklärung gilt, darf nicht länger als 12 Monate sein. 

Der Ausführer ist für die Richtigkeit der Erklärung und die Informationen verantwortlich, die er der Zollbehörde zum Nachweis der Erklärung auf Verlangen vorlegt. Ein solcher Nachweis kann aus Informationen bestehen, die belegen, dass das Erzeugnis den angegebenen Ursprung hat. Dazu gehören auch Informationen über den Ursprung der bei der Herstellung des Erzeugnisses verwendeten Materialien. 

Europäische Ausführer benötigen eine REX-Nummer. Weitere Informationen über das System der registrierten Ausführer finden Sie hier

Zusätzliche Informationen für unsere deutschen Kunden 

Die deutsche Zollbehörde hat eine Anweisung für die Einfuhr von Präferenzwaren aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland herausgegeben. Diese Anweisungen sind ab dem 1. Januar 2021 gültig. Sie sind eine Übergangslösung, da die Zollbehörde an der Aktualisierung ihrer Systeme arbeitet, um die neuen Regeln und Verfahren des Freihandelsabkommens zu berücksichtigen. Die Zollbehörde wird ein Update zu diesem Prozess veröffentlichen, sobald die Aktualisierung ihrer Systeme abgeschlossen ist. 

Wir sind für Sie da

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an einen unserer Spezialisten. Sie beantworten gerne Ihre Fragen und sorgen dafür, dass Sie Ihre Produkte unbesorgt ein- oder ausführen können.