Incoterms erklärt: Ex Works - Ab Werk (EXW)

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Wenn Waren "ab Werk" (EXW) gekauft oder verkauft werden, bedeutet dies, dass der Verkäufer die Waren in seinem Werk oder Lager bereitstellt. Es steht dem Käufer dann frei, die Ware abzuholen.

Bei Ex Works trägt der Käufer also die volle Verantwortung für Kosten und Risiken, die beim Transport der Waren auftreten, da er diesen selbst organisieren muss.

EXW: Risiken und Kosten für die Beteiligten

Risiken und Kosten für den Verkäufer bei der Verwendung von EXW

Für den Verkäufer entfallen das Risiko und die Kosten für die Zustellung der Waren an den Käufer. Er ist zudem nicht für das Verladen der Waren verantwortlich, wenn diese abgeholt werden. Die Aufgabe des Verkäufer ist lediglich sicherstellen, dass die Waren ordnungsgemäß verpackt, etikettiert und für den Versand vorbereitet sind. Folglich liegt es in der Verantwortung des Käufers, den Transport zu organisieren und die Ware vom vereinbarten Ort abzuholen. 

Risiken und Kosten für den Käufer bei der Verwendung von EXW

Im Falle von Ex Works trägt der Käufer das volle Risiko und alle Kosten.

Der Verkäufer kann zwar die Sendung verladen, aber das geschieht auf eigenes Risiko des Käufers. Egal ob die Beförderung zum (Flug-)Hafen, das Entladen im Ausfuhrhafen, das Verladen auf das Flugzeug oder Schiff, das Entladen im Einfuhrhafen, das Verladen auf einen LKW oder die Lieferung zum endgültigen Bestimmungsort -all diese Schritte müssen vom Käufer organisiert und bezahlt werden. Dasselbe gilt für sämtliche Ausfuhr- oder Einfuhrdokumente, die den Zollbehörden entweder im Ausfuhr- oder Einfuhrhafen vorgelegt werden muss. Der Verkäufer muss zwar Unterlagen und Unterstützung für die Beschaffung einer Exportlizenz oder -dokumentation bereitstellen, dies geschieht jedoh auf Kosten des Käufers.

Darüber hinaus muss auch die Versicherung muss vom Käufer arrangiert und bezahlt werden.

Während Ex Works dem Käufer also die volle Kontrolle über die Zustellung der Waren zum Bestimmungsort überlässt, trägt dieser gleichzeitig das gesamte Risiko. 

Mögliche Probleme für den Verkäufer bei der Verwendung von EXW

Bei der Ausfuhr von Waren, beispielsweise aus der EU, muss der Exporteur nachweisen, dass die Waren die EU verlassen haben. Im Falle von Ex Works liegt diese Verantwortung beim Käufer, jedoch ist er in keiner Weise dazu verpflichtet, diesen Nachweis zu erbringen oder gar die Sendung durchzuführen.

Sollten die Waren die EU verlassen und der Verkäufer kann keinen entsprechenden Nachweis erbringen, wird er dennoch zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet, als ob die Waren an einen Kunden innerhalb der EU verkauft worden wären. Erst mit dem erfolgreichen Nachweis sind die Waren von der Umsatzsteuer befreit.

Mögliche Probleme für den Käufer bei der Verwendung von EXW

Bei der Ausfuhr von Waren (zum Beispiel aus der EU) muss der Exporteur eine Person oder ein Unternehmen mit Registrierung in einem EU-Land des Zollgebiets sein. Bei fehlender Registrierung kann der Verkäufer den Käufer auffordern, die Waren anzumelden. Hierfür ist gemäß den Ex-Works-Bedingungen dann der Käufer verantwortlich.

Weitere Details zu EXW

Verwendung der Ex Works

Im Falle von Ex Works fallen neben den Kosten für die gelieferten Waren keine weiteren Kosten für den Verkauf an. Diese Tatsache macht die Angebotserstellung auf der Grundlage von Ex Works für die ersten Angebote im Verkaufsprozess sehr praktisch.

EXW in Incoterms 2020

Die von der ICC eingeführten Incoterms 2020 sind seit Anfang 2020 in Kraft. Sie bringen keine Änderungen für Ex Works mit sich.

Trotzdem bleiben die Incoterms 2010, die Sie in einem unserer vorherigen Beiträge finden, weiterhin gültig. Sie gelten, solange beide Parteien den Bedingungen zustimmen. 


Wenn Sie Fragen zu "Ex Works" oder anderen Incoterms haben, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.