Nächste Phase des Border Operating Model verzögert sich bis Ende 2023

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EU and UK flag on a beach

Das Border Operating Model ist der stufenweise Ansatz, den die britische Regierung zur Umsetzung der Grenzkontrollen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU verfolgt. Die erste Phase trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Die zweite Phase war bereits zuvor verschoben worden, wurde nun aber erneut verschoben.

Jacob Rees Mogg hat erklärt:

\"No further import controls on EU goods will be introduced this year. Businesses can stop their preparations for July now…

…This new approach will apply equally to goods from the EU and goods from the rest of the world. It will be based on a proper assessment of risk, with a proportionate, risk-based, and technologically advanced approach to controls. This includes the Single Trade Window which will start to deliver in 2023, the creation of an Ecosystem of Trust between government and industry, and other transformational projects as part of our 2025 Borders Strategy.

The controls that have already been introduced will remain in place.

Specifically, the following controls which were planned for introduction from July 2022 will now not be introduced:

  • A requirement for further Sanitary and Phytosanitary (SPS) checks on EU imports currently at destination to be moved to Border Control Post (BCP).
  • A requirement for safety and security declarations on EU imports.
  • A requirement for further health certification and SPS checks for EU imports.
  • Prohibitions and restrictions on the import of chilled meats from the EU.\"

Die nächste Stufe des Border Operating Model sollte im Juli 2022 in Kraft treten. Dies wurde nun auf Ende 2023 verschoben.

Aufgeschobene Änderungen:

Die Einfuhrdokumente für die von Ihnen ausgeführten Tiergesundheitsprodukte müssen die vom IPAFFS-System generierte Unique Notification Number (UNN) tragen. Außerdem müssen ein Original der Gesundheitsbescheinigung und Kopien aller anderen Dokumente mit der Sendung mitgeführt werden. Eine Fotokopie der Gesundheitsbescheinigung wird vom britischen Zoll nicht mehr akzeptiert, wenn eine Kontrolle erforderlich ist. Die Gesundheitsbescheinigung muss auch die UNN enthalten.

Inspektion von Tierarzneimitteln

Sendungen mit tierischen Erzeugnissen und anderen hafengesundheitlich kontrollierten Waren müssen über einen Hafen in das Vereinigte Königreich einreisen, dem eine Grenzkontrollstelle (BCP) zugewiesen ist. Diese BCP befindet sich im oder in der Nähe des Hafens. Wenn Ihre Sendung für eine Inspektion gekennzeichnet ist, muss sie der BCP mit allen Unterlagen vorgelegt werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass das Original des Gesundheitszeugnisses und Kopien aller Papiere Ihrer Sendung beiliegen.

Änderungen bei anderen Lebensmitteln

Auch bei der Brexit-Zollabfertigung für Milchprodukte, Fisch, zusammengesetzte Erzeugnisse und alle anderen gesundheitlich kontrollierten Hafenprodukte wird es Änderungen geben. Für diese zusätzlichen Kontrollen gilt dasselbe Verfahren wie für tierische Erzeugnisse, wobei die Originale der Gesundheitsbescheinigungen und Kopien aller anderen Papiere Ihrer Sendung beiliegen müssen.

Derzeit ist für alle diese Kontrollen eine IPAFFS-Voranmeldung erforderlich. Für alle diese Kontrollen wird die Umsetzungsfrist Ende 2023 sein. In diesem Herbst wird die britische Regierung einen neuen Zeitplan für die nächste Phase des Border Operating Model veröffentlichen.

Ausnahmeregelung für Nordirland

Wenn Sie Produkte aus Nordirland auf das britische Festland versenden, gelten diese Änderungen nicht. Das Nordirland-Protokoll wird derzeit noch zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union überarbeitet (verhandelt), wobei noch nicht klar ist, welche Änderungen vorgenommen werden und wann sie in Kraft treten werden.

Zu Ihren Diensten

Wenn Sie Fragen zur Ausfuhr von Waren in das Vereinigte Königreich oder zur Einfuhr von Waren aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich haben, wenden Sie sich bitte an einen unserer Spezialisten. Sie unterstützen Sie gerne!