Sanktionen gegen russisches Eisen und Stahl

Bild
yellow and black ribbons

Ab dem 30. September gelten im Vereinigten Königreich und in der EU Sanktionen gegen Eisen und Stahl mit Ursprung in Russland sowie gegen Erzeugnisse aus diesen Materialien. Lesen Sie in diesem Artikel, was das für Sie bedeutet.

Welche Waren sind von den Sanktionen gegen russisches Eisen und Stahl betroffen?

Die beiden wichtigsten HS-Zolltarifkapitel, die von den Sanktionen gegen Russland betroffen sind, sind:

  • 72 - Eisen und Stahl.
  • 73 - Waren aus Eisen und Stahl.

Es ist wichtig, dass Sie die korrekte Zollklassifizierung verwenden, damit Ihr Unternehmen nicht dem Risiko einer illegalen Einfuhr von Waren mit Ursprung in Russland ausgesetzt ist.

Beachten Sie, dass bearbeitete Waren - bei denen sich die Klassifizierung oder der Ursprung der Waren aufgrund des Zusammenbaus, der Herstellung oder Veränderung ändert - ebenfalls keine sanktionierten Bestandteile russischen Ursprungs enthalten dürfen.

Was kann ich tun, um nachzuweisen, dass meine importierten Waren keine Eisen- oder Stahlkomponenten mit russischem Ursprung enthalten?

Für verarbeitete Waren, müssen Sie ein oder mehrere Mill Test Certificates (MTC) vorlegen. Diese müssen Informationen über den Zustand Ihrer Waren enthalten:

Halbfertige Erzeugnisse

  • Den Namen der Produktionsstätte.
  • Den Ländernamen, welcher mit der "Schmelznummer" verbunden ist (das Land der Verhüttung).
  • Warenklassifizierung mit mindestens den ersten sechs Ziffern des HS-Codes.

Fertigerzeugnisse

  • Der Name der Produktionsstätte.
  • Den Ländernamen, welcher mit der "Schmelznummer" verbunden ist (Land der Verhüttung).
  • Warenklassifizierung mit mindestens den ersten sechs Ziffern des HS-Codes.
  • Den Namen des Landes und der Einrichtung, in der die folgenden Verarbeitungsvorgänge abgeschlossen wurden, sofern zutreffend
    • Warmwalzen
    • Kaltwalzen
    • Metallbeschichtung:
      • Schmelztauchen
      • Elektrolytisch
      • Organisch
    • Schweißen
      • ERW
      • SAW
      • HFI
      • Laser
    • Trennen oder Strangpressen
    • Ziehen oder Pilgern

Der Importeur ist für die Informationen verantwortlich, die auf der Werksprüfbescheinigung zum Zeitpunkt desr Einfuhrabfertigung hinterlegt werden.

Beachten Sie, dass weitere Informationen, wie z. B. das Datum/die Daten des Transports, bei einer Untersuchung durch den Zoll angefordert werden könnten.

Führen Sie Ihre Sorgfaltspflicht aus, um Probleme bei der Warenumfuhr zu vermeiden

Sich bei Ihren Lieferanten zu vergewissern, dass sie bei der Herstellung ihrer Produkte kein sanktioniertes Eisen und Stahl mit Ursprung in Russland verwenden, ist nur der erste Schritt. Sie müssen Ihre eigene Sorgfaltspflicht erfüllen und Ihre Lieferanten auffordern, dies ebenfalls zu tun.

Es ist wichtig zu beachten, dass Ursprungszeugnisse, EUR1, ATR-Bescheinigungen und andere Dokumente für den Präferenzursprung nicht als Nachweis für den nicht-russischen Ursprung akzeptiert werden, da sich die rechtliche Anerkennung des Ursprungs mit der Ausstellung dieser Dokumente ändert.

Gehen Sie außerdem nicht davon aus, dass ein Artikel legal ist, weil er mehrheitlich aus legalen Ländern stammt oder weil ein Artikel mit Mehrheitsursprung in der Verarbeitungsstufe vor dem Artikel, den Sie kaufen, verwendet wurde.

Betrachten Sie beispielsweise die folgende Verarbeitungskette:

  • Stahl mit der Warennummer 7207 wird aus Russland in das Land X exportiert.
  • In Land X wird die Ware zu Stahlstäben des Codes 7215 verarbeitet, und das Ursprungsland ändert sich zu X.
  • Diese Stäbe werden in das Land Y exportiert, wo sie in Stahldraht des Codes 7223 gespalten und dann in die EU oder das Vereinigte Königreich verkauft werden.

Obwohl der Stahl den Ursprung X hat, stammt er aus Russland, und die Einfuhr dieser Waren ist verboten.

Führen Sie möglicherweise Waren ein, die von den Sanktionen gegen russisches Eisen und Stahl betroffen sein könnten?

Wenn Sie mit Customs Support als Zollpartner in der EU oder im Vereinigten Königreich zusammenarbeiten, sollte sich Ihr Kundenbetreuer mit Ihnen in Verbindung gesetzt haben, um Ihnen Hinweise zur Sorgfaltspflicht sowie eine Garantieerklärung zur Verfügung gestellt haben. Sollten Sie diese noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Wenn Sie noch nicht mit uns zusammenarbeiten und Unterstützung von einem Zollberater in Bezug auf die Sanktionen gegen russisches Eisen und Stahl benötigen, wenden Sie sich bitte an uns, damit wir Ihnen helfen können.