Incoterms Erklärt: Delivery at Place (DAP)

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DAP steht für "Delivery at Place" (Lieferung am Ort). Das bedeutet, dass der Verkäufer die gekaufte oder verkaufte Waren an einen beliebigen, mit dem Käufer vereinbarten Ort liefert.

Der vereinbarte Lieferort, wie zum Beispiel ein Terminal, muss ausdrücklich genannt werden. Der Käufer ist dann  für die Formalitäten bei der Einfuhr und den Transport zum endgültigen Bestimmungsort verantwortlich. Dies ähnelt  dem "Delivery at Terminal" (DAT).

Der Unterschied zwischen DAP und DAT Incoterms im internationalen Handel

Im internationalen Handel ist es für reibungslose Zollvorgänge entscheidend, die Feinheiten der Incoterms zu verstehen. Der Unterschied zwischen Delivered at Place (DAP) und Delivered at Terminal (DAT) kann nämlich erhebliche Auswirkungen auf Logistik und Kosten haben.  

Bei DAP liegt es in der Verantwortung des Verkäufers, die Ware an einen vereinbarten Zielort zu liefern, oft am Standort des Käufers, wobei das Risiko und die Verantwortung beim Eintreffen auf den Käufer übergehen.

Im Gegensatz dazu wird bei DAT ein bestimmtes Terminal als Lieferort festgelegt, wodurch der Verkäufer verpflichtet ist, die Kosten und Risiken des Transports zu tragen, bis die Ware das Terminal erreicht.

Der entscheidende Unterschied liegt also im Lieferort. Daher ist es unerlässlich, dass Unternehmen den passenden Incoterm wählen, um ihre Ziele im globalen Handel zu erreichen.

DAP: Risiken und Kosten für die Beteiligten

Risiken und Kosten für den Verkäufer

Der Verkäufer ist verantwortlich für die Organisation und Bezahlung des Transports zu einem Ort, der von Käufer und Verkäufer gemeinsam vereinbart wurde. Das Risiko geht unmittelbar vor dem Entladen der Ware am vereinbarten Ort auf den Käufer über. Dies ist ein wichtiger Unterschied zum DAT, bei dem der Verkäufer für das Entladen verantwortlich ist.

Der vereinbarte Ort kann ein Terminal an einem Hafen, ein Straßenterminal oder das Gelände des Käufers sein. Wenn es zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung kommt, trägt der Verkäufer die entstehenden Kosten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

Risiken und Kosten für den Käufer bei der Verwendung von DAP

Der Käufer ist für das Entladen der Ware und jeglichen weiteren Transport verantwortlich. Zusätzlich fällt die Beschaffung und Bezahlung aller Einfuhrdokumente und Steuern in den Aufgabenbereich des Käufers, während der Verkäufer verpflichtet ist, alle erforderlichen Dokumente oder Informationen zur erfolgreichen Einfuhr auf Kosten des Käufers bereitzustellen. Zuletzt muss der Käufer auch die Einfuhrzölle und Steuern bezahlen.

Mögliche Probleme für den Verkäufer bei der Verwendung von DAP

Da der Verkäufer den Transport organisiert, wird er diese Kosten dem Käufer in Rechnung stellen. Dadurch besteht möglicherweise wenig Anreiz, die Transportkosten niedrig zu halten. Dies führt dazu, dass die Gesamtkosten für den Käufer im Verhältnis höher sind, als wenn er den Transport der Sendung selbst organisiert hätte.

Mögliche Probleme für den Käufer bei der Verwendung von DAP

Da der Verkäufer den Transport organisiert, wird er diese Kosten dem Käufer in Rechnung stellen. Wenn er dem Käufer alle Kosten in Rechnung stellen kann, besteht möglicherweise wenig Anreiz, die Transportkosten niedrig zu halten. Dies bedeutet, dass die Endkosten für den Käufer relativ betrachtet höher sind, als wenn er den Transport der Sendung selbst organisiert.

Weitere Details zu DAP

Verwendung der Delivery at Place

Grundsätzlich kann DAP für jeden Transport verwendet werden, jedoch ist es wichtig, die Incoterms entsprechend den spezifischen Kriterien zu wählen.

DAP in Incoterms 2020

Die neuen Incoterms 2020 sind Anfang 2020 in Kraft getreten. Die Incoterms 2010, die in einem unserer früheren  Beiträgeerklärt wurdne, bleiben allerdings weiterhin gültig, solange beide Parteien den Bedingungen zustimmen. Die Incoterms 2020 bringen keine Änderungen für die Delivery at Place mit sich.

Haben Sie Fragen zu den Incoterms oder wie Sie diese für Ihre Logistikprozesse nutzen können? Dann wenden Sie sich an unsere Zoll-Experten